Im Falle eines Autodefekts sollte die Garantie eine kostenlose Reparatur ermöglichen. Leider ist das in der Praxis nicht immer der Fall.
Wenn wir ein Auto kaufen, sind wir 2 Jahre lang „gesetzlich” geschützt. Auf der Grundlage der Gewährleistung können wir verlangen, dass der Verkäufer den Mangel behebt.
Die meisten Importeure bieten jedoch eine freiwillige Garantie von zwei bis drei Jahren an, aber immer häufiger sind es 5 oder noch mehr Jahre. Während dieser Zeit muss sich der Besitzer nicht um die Kosten kümmern, wenn das Auto kaputt geht – jede Autowerkstatt (bei der Gewährleistung nur die des Händlers) wird das Fahrzeug nicht nur reparieren, sondern auch das Abschleppen übernehmen, wenn es den Dienst verweigert.
Was die Garantie nicht abdeckt
Leider kommen nicht alle Fehler für eine kostenlose Reparatur in Frage, da die Garantieklauseln eine Vielzahl von Ausschlüssen enthalten.
Interessant ist, dass zwar jeder Importeur die Bedingungen selbst festlegt, diese aber bei allen Unternehmen praktisch gleich sind.
Unten listen wir einige häufige Ausschlüsse vom Garantieschutz auf:
– Teile, die während des Betriebs einem natürlichen Verschleiß unterliegen, wie Öl-, Luft-, Kraftstoff- und Klimastaubfilter, Wischerblätter, Glühbirnen, Sicherungen
– Verbrauchsmaterial, insbesondere alle Schmiermittel, Öle und Flüssigkeiten
– Unangemessene Nutzung des Fahrzeugs, z. B. Teilnahme an Sportwettkämpfen
– Mangelnde Wartung, Änderungen und Reparaturen, die nicht den Empfehlungen des Herstellers entsprechen, sowie das Fehlen regelmäßiger Besuche bei der autorisierten Werkstatt (dies kann zum Erlöschen der Garantie führen)
– Beschädigung und Oberflächenkorrosion durch schädliche Umwelteinflüsse
– Reifendefekte – in diesem Fall ist der Reifenhersteller für den eventuellen Garantiefall zuständig
– Schäden am Auto: Wenn das Fahrzeug überschwemmt, verbrannt oder beschädigt wurde, muss es bei einer autorisierten Werkstatt repariert werden, damit die Garantie wiederhergestellt werden kann
Häufig treten Probleme bei der Durchsetzung von Garantiereparaturen auf, wenn teure Zubehörteile ausfallen. Obwohl etwa die Einspritzanlage, der Turbolader oder das Automatikgetriebe nicht vom Garantieschutz des Herstellers ausgeschlossen sind, kann es vorkommen, dass der Händler im Falle eines Defekts den Anspruch nicht anerkennt.
Aus welchen Gründen? Diese Bauteile sind empfindlich und reagieren sensibel auf die Betriebsbedingungen. Wenn der Markenvertreter die Reparatur verweigert, macht er in erster Linie Fahrlässigkeit oder Versäumnisse seitens des Fahrzeughalters geltend. Bei einem Ausfall der Einspritzdüsen kann der Vorwurf das Betanken mit der falschen Kraftstoffqualität betreffen, bei einem Turbolader oder einem Automatikgetriebe die Nichteinhaltung der im Handbuch des Fahrzeugs vorgeschriebenen Betriebsbedingungen.
Die Garantie ist sehr oft einer der wichtigsten Faktoren, die einen Autofahrer dazu veranlassen, sich für einen Neuwagen zu entscheiden. Sie schützt den Fahrzeughalter zweifellos im Falle einer Panne, aber seien Sie sich bewusst, dass eine kostenlose Reparatur nicht in hundert Prozent der Fälle möglich ist! Um bei der Abholung des Fahrzeugs aus der Werkstatt nicht enttäuscht zu werden, sollte sich jeder Autofahrer mit den Regeln und Grenzen des von der jeweiligen Marke angebotenen Herstellerschutzes vertraut machen.